Wenn Sie sich für eine Psychotherapie interessieren, vereinbare ich gerne mit Ihnen einen zeitnahen Termin für ein Erstgespräch. Klicken Sie für meine Kontaktdaten.
Das Erstgespräch dient einem ersten Kennenlernen und der diagnostischen Abklärung.
Sollte sich in diesem Gespräch zeigen, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, können sich noch weitere bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen anschließen, die der weiteren Diagnostik und Therapieplanung, sowie ersten Interventionen dienen. Im Laufe dieser Sitzungen planen wir gemeinsam das weitere Vorgehen und Sie entscheiden, ob Sie diesen Weg mit mir gehen möchten.
Diese ersten probatorischen Sitzungen werden von Ihrer privaten Krankenkasse ohne Bewilligung übernommen.
Im Anschluss daran erfolgt die eigentliche Therapie, die in der Regel zwischen 25 und 45 Sitzungen dauert, sich aber auch auf bis zu 80 Sitzungen ausweiten kann. Die Sitzungen finden zunächst wöchentlich, später mit größeren Zeitabständen statt. Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Das Antragsverfahren für eine Psychotherapie ist je nach Privatkasse und vorliegendem Versicherungsvertrag unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher, sich bereits vor Therapiebeginn bei der Privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle über Ihre vertraglichen Bestimmungen zu informieren und die dafür erforderlichen Unterlagen und Formulare anzufordern. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfestelle vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Einen Überblick über die zu erwartenden Kosten einer Psychotherapie finden Sie in dieser Übersicht.
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt mittels Ihrer Krankenkassenkarte. Bitte bringe sie diese zu Ihrem Erstgesprächstermin sowie jedes Quartal einmal mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Natürlich besteht für gesetzlich Versicherte auch die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Sie spielen sämtliche Formalitäten keine Rolle.